§ 1 Geltungsbereich
- Für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen der Firma Eurotramp-Trampoline Kurt Hack GmbH, Zeller Straße 17 / 1, 73235 Weilheim (nachfolgend auch Verkäufer genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch Käufer genannt) gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch AGB genannt). Diese AGB können auf der Internetseite des Verkäufers (www.eurotramp.com) eingesehen, ausgedruckt und gespeichert werden.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung.
§ 2 Vertragsabschluss
- Alle Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer bedürfen der Schriftform, wozu auch E-Mail oder Fax gehören. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen oder dieser AGB. Nur Geschäftsführer und autorisierte Mitarbeiter können hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.
- Der Verkäufer kann Angebote des Käufers, wie Aufträge und Bestellungen, innerhalb von 14 Werktagen ab Eingang des Auftrages oder der Bestellung annehmen.
- Prospekte, Anzeigen, Werbematerial und Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Kataloge, Modelle, Werkzeuge u. a. Hilfs mittel des Verkäufers sind nur annähernd maßgebend, sofern dies nicht ausdrücklich als verbindlich für die vertraglichen Regelungen vereinbart wird.
- Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
§ 3 Widerrufsvorbehalt
- Sofern der Käufer Verbraucher ist, also die Ware für private Zwecke vom Verkäufer gekauft hat, ist er an seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er diese fristgerecht widerrufen hat.
- Dieser Widerruf bedarf keiner Begründung. Er ist in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache zu erklären.
- Die Frist beträgt 14 Tage. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
- Der Widerruf ist zu richten an: Firma, Eurotramp-Trampoline Kurt Hack GmbH, Postfach 11 46, 73231 Weilheim, (eurotramp@eurotramp.com).
- Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Ware nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Käufers gemäß §§ 312 c, Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB Info V sowie der Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1, S. 1 BGB des Verkäufers i. V. m. § 3 BGB Info V. Fristbeginn ist der erste Tag nach Ablauf des Tages, an dem die letzte Voraussetzung erfüllt wurde.
- Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, ist er insoweit gegenüber dem Verkäufer ggf. zum Wertersatz verpflichtet. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie in etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer diese Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Der Käufer hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Käufer mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache und für den Verkäufer mit deren Empfang.
§ 4 Preise, Fälligkeit
- Die Preise des Verkäufers sind Nettopreise und enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer.
- Die Preise gelten ab Werk.
- Die Kosten für die Verpackung trägt der Käufer.
- Eine Versicherung wegen Transportschäden oder anderen Gefahren wird grundsätzlich durch den Verkäufer abgeschlossen, es sei denn, der Käufer widerspricht dem ausdrücklich. Die Kosten für eine solche Versicherung trägt der Käufer.
- Für die Verpackung der Großtrampoline erfolgt ein Aufschlag von € 33 pro Stück bzw. € 49 pro Stück bei Exportsendungen. Für die Verpackung von Doppel-Minitrampolinen erfolgt ein Aufschlag in Höhe von € 29.
- Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
- Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechungsdatum kann nach Vereinbarung ein Skontoabzug gewährt werden. Sollte Skonto gewährt werden, dann nur soweit alle vorausgegangenen Rechnungen des Verkäufers vollständig beglichen sind.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
- Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Lieferung, Lieferzeit
- Lieferungen erfolgen ab Werk.
- Sofern mit einem Unternehmer eine Versendung der Ware vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
- Sofern der Verkäufer einen vereinbarten Liefertermin nicht einhält, ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer hierüber unverzüglich und schriftlich zu unterrichten. In diesem Fall ist dem Verkäufer durch den Käufer eine angemessene schriftliche Nachfrist zu setzen.
§ 7 Erfüllungsort, Gefahrentragung, Lagerkosten, Versand
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Weilheim / Teck. Sofern der Verkäufer auch die Installation der Ware schuldet, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
- Die Versandart und die Art der Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.
- Ist der Käufer Unternehmer und wird auf Wunsch des Unternehmers die Ware an diesen versandt, so geht mit der Übergabe der Ware (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat.
- Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, des-sen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem der Verkäufer versandbereit ist.
- Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Käufer. Bei Lagerung durch den Verkäufer betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Waren pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis höherer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
§ 8 Unmöglichkeit, Rücktritt
- Sowohl Verkäufer als auch Käufer können vom Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner zurücktreten, falls die Erfüllung der geschuldeten Leistung durch den Verkäufer vor Gefahrenübergang unmöglich wird. In diesem Fall wird der Verkäufer den Käufer hierüber unverzüglich und schriftlich unterrichten.
- Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, falls
- ̈Über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren beantragt eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird;
- der Käufer trotz schriftlicher Mahnung mit fälligen Zahlungen gegenüber dem Verkäufer länger als 5 Werktage in Rückstand gerät;
- Nach Abschluss des Vertrages dem Verkäufer Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind oder durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers gefährdet werden könnten.
§ 9 Gewährleistung
- Offensichtliche Mängel sind vom Käufer spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen.
- Die Gewährleistungsfrist bei neuen beweglichen Sachen beträgt für Verbraucher zwei Jahre und für Unternehmer ein Jahr ab Erhalt der Ware.
- Bei Lieferung von gebrauchten beweglichen Gegenständen an einen Unternehmer erfolgt dies unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
- Sofern ein Mangel der gelieferten Ware vorliegt, steht dem Verkäufer das Recht zu, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist mindestens zweimal nachzubessern oder aber neu zu liefern. Das Recht des Käufers, Minderung geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Haftung auf Schadenersatz
Für die Haftung des Verkäufers einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter, seiner Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen gelten folgende Regelungen:
- Der Verkäufer haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Des Weiteren für alle Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen.
- Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Regelungen betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Diese Haftung auf Schäden wegen einfacher Fahrlässigkeit ist auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Ware sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen, nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Verkäufer nicht. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sach- oder Personenschäden auf einen Betrag in Höhe von € 1,0 Mio. je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
§ 11 Eigentumsvorbehalt, Verarbeitung, Vermischung
- Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Zahlungsverpflichtungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer aus fälligen Rechnungen des Verkäufers behält sich der Verkäufer das Eigentum an der verkauften Ware vor.
- Solange das Eigentum noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, verpflichtet sich dieser, den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, falls der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach vorheriger angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe des noch in seinem Eigentum stehenden Vertragsgegenstandes verlangen. ln der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. ln der Pfändung des Vertragsgegenstandes durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt des Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Käufers- abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. - Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache erfolgt bis zum vollständigen Eigentumsübergang auf den Käufer im Namen und im Auftrag des Verkäufers.
In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes seiner Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgte, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer verwahrt. - Sofern der Verkäufer Unternehmer ist, ist er zur Weiterveräußerung des Kaufgegenstandes auch vor vollständiger Zahlung im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Käufers gegenüber seinem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Unternehmer schon jetzt und in Höhe des mit dem Verkäufer vereinbarten Verkaufspreises (einschließlich Mehrwertsteuer) an den Verkäufer ab. Dieser nimmt die Abtretung an. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist.
§ 12 Datenschutz
- Der Käufer wird hiermit gemäß § 28 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass der Verkäufer seine vollständige Anschrift, alle für die Rechnungsstellung und seinen Betrieb notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet. Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Käufers an Dritte weitergegeben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, bei Auskünften und Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten erhält der Käufer Auskunft durch: Firma Eurotramp-Trampoline Kurt Hack GmbH, Postfach 1146, 73231 Weilheim (eurotramp@eurotramp.com).
§ 13 Anwendbares Recht
- Soweit gesetzlich zulässig, gilt für alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.April 1980 (CISG) nicht.
§ 14 Gerichtsstand
- Soweit gesetzlich zulässig, werden als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit allen vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer die für Weilheim / Teck zuständigen Gerichte vereinbart.
§ 15 Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Vereinbarung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dasselbe gilt für eine Regelungslücke.
Stand: 02.05.2016